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Ihr Beratungsunternehmen
für Compliance und Datenschutz

Wir beraten Sie gerne

Herzlich Willkommen

Die 1st.-consulting UG wurde von Wilhelm F. Flintrop und erfahrenen Beratern 2015 mit dem Anspruch gegründet, erstklassige Compliance-Beratungsleistungen für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen anzubieten.

Wir konzentrieren uns darauf, die wachsende Flut an Präventions- und Nachweiserfordernissen, die mit der Digitalisierung einhergehen, effizient, nachhaltig, belastbar und in wirtschaftlicher Angemessenheit zu beherrschen.

Als Mitglied mit Vorstandssitz im IT Fachverband „VOI“ Verband Organisations- und Informationssysteme e.V. (Bonn) engagieren wir uns im genannten Themenkomplex aktiv in der Entwicklung von Best-Practise-Verfahren, Vorgehensmethoden.  Wir sind Mitglied im VOI-CERT-Komitee und u.A. Co-Autor des VOI PK-DML-Frameworks (dazu gehören u.a. die „Auditkriterien für Dokumenten-Management-Prozesse und verbundene IT-Lösungen“), auf deren Grundlage die TÜViT GmbH  (Unternehmensgruppe TÜV Nord) und die VOI Service GmbH Unternehmen und Organisationen zertifizieren.

Leistungen

Die Leistungen der 1st.-consulting UG basieren auf ganzheitlichen, zukunftsorientierten und anbieterneutralen Compliance-Konzepten und -Lösungen zu derer effizienten Nutzung und optimalen Einführung für moderne Informationstechnologien unter Berücksichtigung aller Faktoren wie Unternehmensstrategie, Mensch, Organisation, Wirtschaftlichkeit, Technik und Zukunftssicherheit.

Zielsetzung

Unsere Zielsetzung besteht im Wesentlichen darin, finanzrelevante Unternehmensprozesse so zu gestalten, dass sich unsere Kunden auf das Wesentliche konzentrieren können – auf ihre Kunden. Speziell beraten wir zu Rechts- und Revisionssicherheit von digitalen Dokumentenprozessen (Dokumentenmanagement, Archivierung, Enterprise Content Management, Enterprise Integration Management, Migration, Vernichtung von digitalisierten- und Papieroriginalen).

Alle Berater der 1st.-consulting UG verfügen über fundierte Beratungserfahrung und Anwendungspraxis.

Die 1st-consulting bietet Management- und Complianceberatung, spezialisiert auf die Themen:

  • Beratung zur Optimierung von finanzrelevanten Geschäftsprozessen
  • Zugehörige Compliance- und Datenschutzthemen (GOBD; IDW, DSGVO; DIN ISO 37002, etc.)
  • Finanzrelevante Zertifizierungen entsprechend den Prüfkriterien für Dokumenten-Management-Lösungen als Auditor in Zusammenarbeit mit dem VOI-Verband, Bonn.
  • Erstellung von zugehörigen Dokumentationen, wie die in der GoBD geforderten Verfahrens- und Migrationsdokumentationen sowie Verfahrensdokumentationen zum Hinweisgeber-Schutzgesetz (DIN ISO 37002) und zu Löschanforderungen sowie Löschkonzepten.

Unternehmen

Die 1st.-consulting UG wurde mit dem Anspruch gegründet, erstklassige Beratungsleistungen für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen anzubieten. Eine genaue Kenntnis des Marktes und seiner Akteure ermöglichen es, passgenaue und zukunftsweisende Lösungen für Kunden zu schaffen. Die Basis hierfür bildet neben einer hohen Methodenkompetenz die intensive Auseinandersetzung mit der täglichen Praxis.

Wir sind auf Compliance-Projektmanagement spezialisiert und sehen uns gegenüber unseren Kunden als qualifizierter, vertrauenswürdiger und verlässlicher Partner.

Gemeinsam sind wir stark. Offenheit, Ehrlichkeit und Fairness sind unsere Grundprinzipien in der Kommunikation. Die neutrale Position an der Seite unserer Kunden, das Zusammenwirken im Team, der Einsatz effizienter Projektmanagement- und Moderationstechniken, die faire Zusammenarbeit mit den Realisierungspartnern unserer Kunden, die Mitarbeit in Verbänden und die Zusammenarbeit mit Informationsanbietern dienen zur Erreichung optimaler Compliance-Ergebnisse in unseren Kundenprojekten.

Compliance Beratung

Compliance ist aktuell ein omnipräsentes und vieldiskutiertes Thema in Vorstandsetagen und Fachabteilungen. Je nach Standpunkt werden mit Compliance aber selbst im wirtschaftswissenschaftlichen Kontext verschiedene Vorstellungen verbunden. Stark vereinfacht lässt sich Compliance als die Erfüllung regulatorischer und vertraglicher Verpflichtungen definieren. Etwas komplizierter formuliert hat Compliance zum Ziel, die Transparenz und Überprüfbarkeit der unternehmensweiten Geschäftsprozesse zu erhöhen, Risiken zu minimieren und dadurch zur Beständigkeit des Geschäftsmodells beizutragen.

Compliance-Interim-Management

Die 1st.-consulting UG vermittelt ihren Kunden Compliance-Experten, die für zeitlich befristete Aufgaben im Unternehmen eingesetzt werden können, z. B. als Compliance-Officer, Datenschutz-Beauftragter, etc.

Wir bieten Ihnen gestandene Experten, die vor ihrer Selbständigkeit als Führungskräfte oder Experten in bekannten Unternehmen oder bei Herstellern Compliance-Projekte verantwortlich und erfolgreich realisiert haben. Unsere Experten auf Zeit verfügen über hohe fachliche und soziale Kompetenz sowie jahrelange Projekterfahrung.

Hersteller-Verfahrensdokumentationen nach PKDML5 entsprechend der GoBD Anforderungen

Verfahrensdokumentation entsprechend der finanzrelevanten Gesetzgebung (GoBD, IDW PS880, AO, HGB etc.) Verfahrensdokumentationen sind spätestens seit der Einführung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) seit Januar.2020 erforderlich und für finanzrelevante, analoge und digitale Unternehmensprozesse vorgeschrieben.

Coaching-Konzept für
Hersteller-Verfahrensdokumentationen

Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen wurde ein Coaching-Konzept entwickelt, welches in Verbindung mit einem dafür entworfenen Musterdokumentensatz, eine einfache und kostengünstige Erstellung der Verfahrensdokumentation ermöglicht.

Das Unternehmen erhält dazu eine 2-3stündige Einführung (vor Ort oder virtuell) und danach ein Musterdokument mit Erklärungen, was in den einzelnen Rubriken einzutragen ist, sowie Anlagedokumente mit detaillierten Erklärungen und Mustereinträgen.

Anwender-Verfahrensdokumentationen nach PKDML5 entsprechend der GoBD Anforderungen

Wir erstellen Verfahrensdokumentationen nach PKDML5 (Auditkriterien für digitale Dokumente-Management-Prozesse und verbundene IT-Lösungen) entsprechend der Anforderungen der finanzrelevanten Gesetzgebung von GoBD, IDW PS880, AO, HGB, DIN 27001 etc.
Verfahrensdokumentationen sind spätestens seit der Einführung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) seit Januar.2020 erforderlich und für finanzrelevante, analoge und digitale Unternehmensprozesse vorgeschrieben.

Coaching-Konzept für eine Anwender-Verfahrensdokumentation nach PKDML5 entsprechend der GoBD Anforderungen

Verfahrensdokumentation entsprechend der finanzrelevanten Gesetzgebung (GoBD, IDW PS880, AO, HGB, etc.)

Verfahrensdokumentationen sind spätestens seit der Einführung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) seit Januar 2020 erforderlich und für finanzrelevante, analoge und digitale Unternehmensprozesse vorgeschrieben.

Migrationsdokumentation entsprechend der finanzrelevanten Gesetzgebung
(GoBD, IDW PS880, AO, HGB, etc.)

Migrationsdokumentationen sind spätestens seit der Einführung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) erforderlich und für Migrationen von Dokumenten du Daten in finanzrelevanten Unternehmensprozessen vorgeschrieben.

Auditierung finanzrelevanter Anwender-Geschäftsprozesse und -Herstellersoftware

Die 1st.-consulting UG führt zusammen mit dem VOI-CERT, die Zertifizierungsstelle des VOI – Verband Organisationsund Informationssysteme e.V.- Zertifizierungsprogramme für PK-DML „READY“ – konforme, finanzrelevante Unternehmensprozesse und damit verbundener IT-Lösungen bei Unternehmen durch.

Ebenso können Hersteller finanzrelevanter Software-Anwendungen ihre Produkte durch die 1st.consulting UG unter
Mitwirkung des VOI CERT-Komitees zertifizieren bzw. testieren lassen.

Beratung zum Hinweisgeber-Schutzgesetz
DIN ISO 37002

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU Whistleblower Richtlinie.
Ab 2023 tritt es für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern in Kraft.

Die Kernanforderung des Gesetzes ist die interne Meldestelle zur Annahme und Bearbeitung von Hinweisen auf potentielle Verstöße. Neben der Anforderung schriftliche und mündliche Meldekanäle vorzuhalten ist die Möglichkeit der Abgabe anonymer Hinweise ab 2025 Pflicht.

Management Software für das Hinweisgeber-Schutzgesetz entsprechend DIN ISO 37002

Die 1st.-consulting UG bietet Beratungsunterstützung bei der Auswahl von Management-Software für das Hinweisgeber-Schutzgesetz an.

Durch intensive Analyse der im Markt dazu verfügbaren Software konnten sowohl ein Anbietervergleich, sowie eine Kosten/Nutzen Analyse für interessierte Anwender durchgeführt werden.

Verfahrensdokumentationen zum Hinweisgeber-Schutzgesetz entsprechend DIN ISO 37002

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU Whistleblower Richtlinie. Ab 2023 tritt es für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern in Kraft. Die Kernanforderung des Gesetzes ist die interne Meldestelle zur Annahme und Bearbeitung von Hinweisen auf potentielle Verstöße. Neben der Anforderung schriftliche und mündliche Meldekanäle vorzuhalten ist die Möglichkeit der Abgabe anonymer Hinweise ab 2025 Pflicht.

Beratung zu Löschanforderungen und Löschkonzepten

Vorgaben der DSGVO für die Speicherung personenbezogener Daten aber auch das Vorhalten von finanzrelevanten Daten und Dokumenten in Unternehmen erfordert in der Praxis ein Löschkonzept. Jedes Unternehmen, das Daten speichert, hat die Pflicht diese auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechend nach Ablauf der vorgeschriebenen Verwahrfristen zu löschen.
Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen sollte jedes Unternehmen ein auf seine Daten und Dokumente angepasstes Löschkonzept entwerfen. Dieses sollte regeln, wer im Unternehmen wann welche Daten und Dokumente zu löschen hat und wie die Löschung vorgenommen werden soll.