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Beratung zu Löschanforderungen und Löschkonzepten

1st.-consulting UG bietet fachkompetente Compliance Beratung

Vorgaben der DSGVO für die Speicherung personenbezogener Daten aber auch das Vorhalten von finanzrelevanten Daten und Dokumenten in Unternehmen erfordert in der Praxis ein Löschkonzept. Jedes Unternehmen, das Daten speichert, hat die Pflicht diese auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechend nach Ablauf der vorgeschriebenen Verwahrfristen zu löschen.

Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen sollte jedes Unternehmen ein auf seine Daten und Dokumente angepasstes Löschkonzept entwerfen. Dieses sollte regeln, wer im Unternehmen wann welche Daten und Dokumente zu löschen hat und wie die Löschung vorgenommen werden soll.

Die DSGVO legt klare Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Unternehmen sind verpflichtet, Daten nur für die festgelegten Zwecke zu verwenden und sie zu löschen, wenn diese Zwecke nicht mehr relevant sind. Ein Löschkonzept stellt sicher, dass Unternehmen diese Vorgaben einhalten und keine unnötigen oder veralteten Daten speichern.

Verstöße gegen die DSGVO können zu erheblichen Strafen führen, die bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro betragen können – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ein mangelhaftes Löschkonzept kann dazu führen, dass Daten länger gespeichert werden als notwendig, was ein erhebliches Risiko für Bußgelder und Reputationsschäden darstellt.

Das Speichern großer Mengen veralteter Daten kann nicht nur rechtliche Probleme verursachen, sondern auch die Effizienz der Datenverwaltung beeinträchtigen. Ein Löschkonzept hilft dabei, den Datenbestand zu bereinigen und die Datenbanken auf das Wesentliche zu konzentrieren, was die Datenverwaltung und -suche erleichtert.

Unternehmen, die verantwortungsbewusst mit personenbezogenen Daten umgehen, gewinnen das Vertrauen ihrer Kunden. Wenn Kunden wissen, dass ihre Daten nicht unnötig gespeichert werden, sind sie eher geneigt, ihre Informationen zu teilen und mit dem Unternehmen zu interagieren.

Fazit:

Ein Löschkonzept nach DSGVO ist für Unternehmen mehr als nur eine Pflichterfüllung – es ist eine strategische Notwendigkeit. Es gewährleistet die rechtmäßige Verarbeitung von Daten, schützt vor rechtlichen Sanktionen, erhöht den Datenschutz und erleichtert die effiziente Datenverwaltung. Unternehmen, die ein gut durchdachtes Löschkonzept implementieren, legen den Grundstein für langfristigen Erfolg in einer datenschutzorientierten Geschäftswelt.

Die 1st.-consulting UG bietet hier professionelle Beratung zur Erstellung eines Löschkonzeptes sowie eine Software in Form einer LöschApp zur einfachen Konzepterstellung an.