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Beratung zum Hinweisgeber-Schutzgesetz

DIN ISO 37002

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU Whistleblower Richtlinie. Ab 2023 tritt es für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern in Kraft. Die Kernanforderung des Gesetzes ist die interne Meldestelle zur Annahme und Bearbeitung von Hinweisen auf potentielle Verstöße. Neben der Anforderung schriftliche und mündliche Meldekanäle vorzuhalten ist die Möglichkeit der Abgabe anonymer Hinweise ab 2025 Pflicht.

Die 1st.-consulting UG bietet Anwendern eine professionelle Beratung zur Umsetzung des Hinweisgeber-Schutzgesetzes der Bundesregierung an und vertreibt auch eine vom VOI-Verband zertifizierte Managementsoftware zur gesetzeskonformen Betreuung von Hinweisgebern. Auf Wunsch stellen wir auch den erforderlichen neutralen Ombudsmann.

Schauen Sie sich gerne unsere Whistleblower-Präsentation als PDF an.